Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

Inklusionstage 2015: Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur UN-BRK
Im Rahmen der Inklusionstage am 23. und 24. November 2015 in Berlin stellte die Bundesregierung den Arbeitsentwurf des weiterentwickelten Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – kurz NAP 2.0 – einem breiten Fachpublikum vor. Der Entwurf bildete die Grundlage für den anschließenden Beteiligungsprozess. Dabei stand auf dem zweitägigen Fachkongress die Weiterentwicklung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt.

Rund 600 Teilnehmer nutzten die Beteiligungsmöglichkeit und brachten ihre Anmerkungen, Vorschläge und Kritikpunkte in die Diskussion mit ein. Das Thema Arbeit und Beschäftigung wurde in zwei Fachforen diskutiert. An der Veranstaltung nahmen die beiden BAG WfbM-Vertreter Kathrin Völker, kommissarische Geschäftsführerin, und Philipp Hirth, Referent Politische Kommunikation, teil.

In den Diskussionsrunden wurde klar, dass unter den richtigen Voraussetzungen und bei Sicherstellung der hohen Qualität der Teilhabeleistung eine Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten nur ein Gewinn für alle sein kann. Dies gilt sowohl für Menschen mit Behinderungen, die andere Teilhabeleistungen als die der Werkstatt bevorzugen, als auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die bisher von der Werkstattleistung ausgeschlossen geblieben sind. Ein weiterer wichtiger Schritt, um mehr Teilhabevielfalt zu schaffen, ist die Anerkennung der Qualifizierung in Werkstätten. Deshalb plädiert die BAG WfbM für die Vereinheitlichung der Bildungsrahmenpläne auf Bundesebene und den Anschluss an das System der beruflichen Bildung.

Bei all den Diskussionen über mehr Durchlässigkeit darf der rehabilitative Charakter der Werkstattleistung und der spezifische Personenkreis, der in Werkstätten sein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben umsetzen kann, nicht vernachlässigt werden.

Im Rahmen der Staatenberichtsprüfung zur UN-BRK wurde die Rolle der Werkstätten in einem inklusiven Arbeitsmarkt teilweise sehr emotional diskutiert. Der Arbeitsentwurf führt diese Diskussion auf eine sachliche Ebene zurück. Dort heißt es: „Bei all diesen Aktivitäten werden die WfbM jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Entgegen der Empfehlung des UN-Fachausschusses, werden Werkstätten auch in Zukunft denjenigen Menschen weiterhin offen stehen, die dort gerne arbeiten möchten. Eine Abschaffung der Werkstätten würde den Interessen dieser Menschen nicht gerecht. Für diejenigen aber, die lieber einen anderen Weg gehen möchten, soll ein solcher Weg eröffnet werden. Insbesondere soll der bislang häufig vorgezeichnete Übergang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern aus Förderschulen in WfbM zukünftig nicht mehr als ‚alternativlos‘ wahrgenommen werden."


Der bereits am 16. November 2015 veröffentlichten Arbeitsentwurf des NAP 2.0. kann hier externer Linkeingesehen werden.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden