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Qualitäts-Standards zur Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation
Im Auftrag von Wohlfahrtsverbänden, Fachverbänden der Behindertenhilfe und Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen hat eine Arbeitsgruppe Qualitätsstandards erarbeitet, die für alle Formen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation Maßstäbe setzen.
Diese Qualitätsstandards wurden (im Januar 2005) von den Dachverbänden verabschiedet; sie sind zu beziehen über das Internet.
Alle Anbieter der SPZ sind aufgefordert, für die künftige Durchführung ihrer Lehrgänge im Rahmen einer Selbstverpflichtung diese Standards zu übernehmen.
Das soll in folgender Weise geschehen:
Es folgt die Dokumentation der beigetretenen Anbieter - mit Datum der Selbstverpflichtung, geordnet nach PLZ.
Diese Qualitätsstandards wurden (im Januar 2005) von den Dachverbänden verabschiedet; sie sind zu beziehen über das Internet.
Alle Anbieter der SPZ sind aufgefordert, für die künftige Durchführung ihrer Lehrgänge im Rahmen einer Selbstverpflichtung diese Standards zu übernehmen.
Das soll in folgender Weise geschehen:
- Interessierte Anbieter übermitteln der Geschäftsstelle der BAG WfbM die Adreßdaten und ihr Logo. Die Urkunde wird dann in Frankfurt erstellt. Sie erhalten im Gegenzug die "Selbstverpflichtung" auf dem Postweg zur Unterschrift, anschließend senden Sie die Urkunde uns wieder zurück.
- Die Liste aller Anbieter, die die entsprechende Selbstverpflichtung abgegeben haben, wird im Internet veröffentlicht.
Es folgt die Dokumentation der beigetretenen Anbieter - mit Datum der Selbstverpflichtung, geordnet nach PLZ.