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Parlamentarisches Frühstück: Abgeordnete informieren sich zur Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
(V. l.) Uwe Schummer, behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU, Peter Masuch, Präsident des Bundessozial-gerichts und Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM
© BAG WfbM | I. Grigoleit
Am Mittwoch, den 13. Januar 2016 fand in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft das zweite Parlamentarische Frühstück der BAG WfbM statt. Zu früher Stunde waren die Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit und Soziales eingeladen, um über das Thema Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zu diskutieren.

Den Impuls zur Diskussion setzte Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts. Darin beleuchtete er die Frage, ob Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben verwehrt werden darf, weil diese vermeintlich nicht in der Lage sind, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Das Kriterium des Mindestmaßes findet sich in § 136 SGB IX. Obwohl das Bundesteilhabegesetz die Gelegenheit zu einer rechtlichen Klarstellung böte, wird der Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in der Gesetzesnovelle voraussichtlich unberücksichtigt bleiben.

Masuch unterstrich die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund des Diskriminierungsverbots und der in Deutschland ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die geltenden Gesetze zu überprüfen. Aus rechtlicher Perspektive dürfe es keine Zweiklassengesellschaft bei der Teilhabe am Arbeitsleben geben. Die Teilhabe am Arbeitsleben müsse allen Menschen offen stehen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.

In der anschließenden Diskussion wurde dies kaum bestritten. Dennoch sind Fragen, vor allem nach der Finanzierung, zu klären. Denn klar ist: Eine Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist nur dann möglich, wenn die personelle und räumliche Ausstattung dem individuellen Bedarf entspricht und die Menschen einen entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Status haben.

Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM, unterstrich in seinem Eingangsstatement, dass es um die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne eines Wunsch- und Wahlrechts geht. Eine generelle Abschaffung der Tagesförderstätten oder gar eine Arbeitspflicht für behinderte Menschen stehe daher nicht zur Debatte. Doch wenn sich Menschen für eine Teilhabe am Arbeitsleben entscheiden, dann können Werkstätten mit ihrer Expertise ein inividuell passendes Angebot machen, insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Weitere Informationen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf finden Sie im BAG WfbM-Faltblatt.


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