Die im Europaparlament für die Dienstleistungsrichtlinie zuständige Abgeordnete, Evelyne Gebhardt (SPD), will das Gesetzeswerk zur Dienstleistungsrichtlinie stark einschränken. Zum Beispiel soll das Herkunftslandsprinzip gestrichen und durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden. Die Ansätze sind nahezu identisch. Sie besagen, daß eine Firma ohne Beschränkungen im Ausland tätig werden kann, wenn sie in ihrem Heimatland als Dienstleister zugelassen sind.
Statt des Herkunftslandsprinzips soll das Ziellandsprinzip eingeführt werden. Damit erhält das Zielland eine Einspruchsmöglichkeit. So soll sichergestellt werden, daß die Mindeststandards des Ziellandes nicht unterlaufen werden können. Dies soll auch für die zunächst ausgenommenen kommerziellen Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen gelten.
Das Europaparlament wird voraussichtlich im Herbst über die Richtlinie befinden.