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Novellierung der gFAB-Fortbildungsverordnung
Ende Januar 2016 fand im Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die zweite Sitzung zur Erarbeitung und Abstimmung einer neuen Fortbildungsverordnung Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB) statt. Für die BAG WfbM nahm Dr. Andreas Wiesner-Steiner, Referent Bildung, teil.
Um die Anforderungen an die gFAB-Ausbildung besser einschätzen zu können, besuchten die Teilnehmer die GVP Gemeinnützigen Werkstätten Bonn. Dort tauschten sie sich mit Geschäftsführung und Fachkräften über deren Erwartungen aus.
Zurück im BiBB wurde zunächst das übergreifende Berufsprofil formuliert. Danach begannen die Teilnehmer mit der inhaltlichen Arbeit an der Fortbildungsverordnung. Im Anschluss daran verständigte sich das Gremium auf die Neufassung der bisher in der Fortbildungsverordnung genannten Handlungsbereiche.
Folgende drei Handlungsbereiche werden derzeit entwickelt:
Um die Anforderungen an die gFAB-Ausbildung besser einschätzen zu können, besuchten die Teilnehmer die GVP Gemeinnützigen Werkstätten Bonn. Dort tauschten sie sich mit Geschäftsführung und Fachkräften über deren Erwartungen aus.
Zurück im BiBB wurde zunächst das übergreifende Berufsprofil formuliert. Danach begannen die Teilnehmer mit der inhaltlichen Arbeit an der Fortbildungsverordnung. Im Anschluss daran verständigte sich das Gremium auf die Neufassung der bisher in der Fortbildungsverordnung genannten Handlungsbereiche.
Folgende drei Handlungsbereiche werden derzeit entwickelt:
- individuelle Bedarfe, Potenziale und Rehabilitationsverläufe einschätzen; Eingliederung planen sowie Menschen mit Behinderungen fördern
- berufliche Bildungsprozesse unter habilitativen und rehabilitativen Aspekten gestalten und steuern
- Arbeitsprozesse unter habilitativen und rehabilitativen Aspekten planen, steuern und Arbeitsplätze gestalten