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Anhörung im Deutschen Bundestag
Am 15. Februar 2016 fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ (18/5227) statt. Konstantin Fischer, Rechtsreferent der BAG WfbM, stand den Abgeordneten als Sachverständiger Rede und Antwort. Elf weitere Sachverständige darunter Vertreter vom Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA), vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Vertreter von Verbänden der Erbringer von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen sowie Einzelsachverständige waren eingeladen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielte darauf ab, Vorschläge für die konsequente gesetzliche Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu machen. Was sich in der Theorie nach Konsens anhört, entpuppt sich in der Praxis als höchst kontrovers. Denn als Grundlage für die Forderungen dienten die umstrittene Staatenberichtsprüfung und deren Kritik an der Umsetzung der Konvention in Deutschland. Dementsprechend fordert der Antrag der Linken auch die schrittweise Umgestaltung der Werkstätten. In erster Linie ging es dabei um die Vermittlung von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ferner forderte die Fraktion DIE LINKE die Aufhebung des arbeitsnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses und den Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte.

BAG WfbM-Stellungnahme zum Antrag
In der Kürze der Zeit – für die Anhörung waren 65 Minuten angesetzt – war es kaum möglich, alle Aspekte des Antrages hinreichend zu beleuchten. Die BAG WfbM hat deshalb bereits im Vorfeld die Möglichkeit genutzt, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen, die die wichtigsten Punkte des Antrages aus Sicht der BAG WfbM beleuchtet. Dennoch bot die Anhörung die Möglichkeit, wichtige Fragestellungen der Arbeit von Menschen mit Behinderung wenigstens anzureißen, und damit ein Bewusstsein in Politik und Öffentlichkeit herzustellen.

Viele Fragen der Parlamentarier zielten genau darauf ab. Deutlich wurde, dass bei der Frage der Beschäftigung behinderter Menschen Erwerbsbetriebe und allgemeiner Arbeitsmarkt im Fokus stehen. Denn Ausgangspunkt der Debatte ist immer wieder die überproportional hohe Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung. So standen zunächst Fragen nach betrieblicher Schwerbehindertenvertretung, Quoten für Ausbildung und Beschäftigung und bessere Unterstützungs- und Beratungsangebote für Unternehmen im Mittelpunkt.

Nachteilsausgleiche müssen erhalten bleiben
Konstantin Fischer gelang es deutlich zu machen, dass Werkstattbeschäftigte keiner Erwerbsarbeit nachgehen, sondern Rehabilitanden sind. Demnach sind Forderungen nach Mindestlohn und nach der damit einhergehenden Abschaffung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sehr vorsichtig zu behandeln. Hier könnten leichtfertig Vorteile für Menschen mit Behinderung aufgegeben werden, die bewusst als Nachteilsausgleiche installiert wurden, so Fischer. Denn das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis garantiere einem Werkstattbeschäftigten sehr viele Arbeitnehmerrechte bei vergleichsweise wenigen Arbeitnehmerpflichten.

Uwe Schummer, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen, erkundigte sich nach dem Potenzial der Werkstätten, Werkstattbeschäftigte über Integrationsunternehmen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Fischer bestätigte, dass das Potenzial für Übergänge aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für eine gewisse Anzahl von Personen gegeben sei, unter anderem auch über Integrationsprojekte. Dieser Weg werde von den Werkstätten auch unterstützt und gefördert – aber immer unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Mensch dies möchte und kann.

Angesichts der Teilhabe für den Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, der nur am Rande Erwähnung fand, sind sich BAG WfbM und die Fraktion DIE LINKE im Übrigen einig: Das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung – und damit die Unterscheidung von werkstattfähigen und nicht werkstattfähigen Menschen – stellt eine Diskriminierung dar und kann nicht aufrechterhalten werden.

Die Videoaufzeichnung zur öffentlichen Anhörung finden Sie hier externer Link.


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