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Werkstatträte Deutschland fordert Entkoppelung der WMVO vom BTHG
Da nicht absehbar ist, wie lange sich das Gesetzgebungsverfahren des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) noch verzögern wird, fordert Werkstatträte Deutschland, dass die novellierte Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) vom BTHG abgekoppelt wird. Sie soll wie ursprünglich geplant zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

2015 wurde beschlossen, die neue WMVO im Tandemverfahren zusammen mit dem BTHG durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Bereits im Herbst 2015 hätte der offizielle Gesetzesentwurf vorliegen sollen. Allerdings verzögert sich das Verfahren. Und die Verzögerung wird sich weiter ausdehnen, sodass der Zeitpunkt des Inkrafttretens voraussichtlich nicht eingehalten werden kann.

Im Herbst 2017 stehen Werkstattratswahlen an. Die Änderungen in der neuen WMVO erfassen unter anderem das Wahlverfahren. Die Wahlen würden im Falle einer Verschiebung des Inkrafttretens dann nach der alten WMVO erfolgen. Die Änderungen in der neuen WMVO betreffen aber nicht nur das Wahlverfahren. „Die WMVO regelt neben dem Wahlverfahren auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Werkstatträten.“ So heißt es in den Forderungen von Werkstatträte Deutschland.

Die neue WMVO soll Werkstatträten mehr Mitbestimmungsrechte einräumen, Frauenbeauftragte in jeder Werkstatt etablieren und es sowohl werkstattinternen als auch externen Mitarbeiter ermöglichen, Vertrauenspersonen werden zu können. Die Neuerungen erfordern eine gewisse Vorlaufzeit, in der beispielsweise Fortbildungen stattfinden und die neuen Ämter besetzt werden können.

Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass die novellierte WMVO unabhängig vom BTHG ab 2017 gilt. Darin unterstützt der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) die Werkstatträte Deutschland. „Die WMVO sollte so schnell wie möglich wirksam werden, damit die Werkstatträte bundesweit von ihren neuen Rechten Gebrauch machen können“, so Martin Berg, BAG WfbM-Vorstandsvorsitzender.


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