Das Bundeskanzleramt leitete somit die Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs ein. Damit ist der erste Schritt getan. Erst nach der Abstimmung kann ein Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und das parlamentarische Verfahren kommen.
Die BAG WfbM sowie 80 weitere Verbände haben nun die Gelegenheit, zu dem circa 360 Seiten starken Entwurf
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Den Gesetzgebungsprozess wird die BAG WfbM weiterhin eng begleiten und eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf erarbeiten.