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Grünes Licht für Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf für das lang erwartete Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Erst am Vorabend wurde das BTHG zur Verbändeanhörung freigegeben.
Das Bundeskanzleramt leitete somit die Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs ein. Damit ist der erste Schritt getan. Erst nach der Abstimmung kann ein Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und das parlamentarische Verfahren kommen.
Die BAG WfbM sowie 80 weitere Verbände haben nun die Gelegenheit, zu dem circa 360 Seiten starken Entwurf Stellung zu nehmen. Dazu haben sie bis zum 18. Mai 2016 Zeit. Auch bei der darauf folgenden mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf wird die BAG WfbM in Berlin die Perspektive der Werkstätten und ihr Know-how einbringen.
Den Gesetzgebungsprozess wird die BAG WfbM weiterhin eng begleiten und eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf erarbeiten.
Das Bundeskanzleramt leitete somit die Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs ein. Damit ist der erste Schritt getan. Erst nach der Abstimmung kann ein Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und das parlamentarische Verfahren kommen.
Die BAG WfbM sowie 80 weitere Verbände haben nun die Gelegenheit, zu dem circa 360 Seiten starken Entwurf Stellung zu nehmen. Dazu haben sie bis zum 18. Mai 2016 Zeit. Auch bei der darauf folgenden mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf wird die BAG WfbM in Berlin die Perspektive der Werkstätten und ihr Know-how einbringen.
Den Gesetzgebungsprozess wird die BAG WfbM weiterhin eng begleiten und eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf erarbeiten.