Am 20. und 21. April fand die vierte Sitzung zur Novellierung der Fortbildungsordnung für die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) im Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) statt.
Diskutiert wurde der bisher erarbeitete Entwurf unter Berücksichtigung noch offener, abzustimmender Fragen zur Abschlussbezeichnung, den Zulassungsvoraussetzungen, den Prüfungsinstrumenten sowie der Anrechnung der gFAB-Fortbildung für die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Weiter wurde der Umsetzungsprozess für die Fortbildungsordnung hinsichtlich ihres Inkrafttretens, der Praxisbedarfe sowie möglicher Lehrgangsempfehlungen besprochen.
Die fünfte und letzte Sitzung findet am 10. und 11. Mai statt.