Am Dienstag, den 10. Mai und Mittwoch, den 11. Mai 2016 fand im Bonner Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die fünfte und letzte Sitzung zur Novellierung der Fortbildungsordnung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ statt.
Der von den Sachverständigen erarbeitete Entwurf wurde abschließend beraten. Im Zentrum der Diskussion standen dabei insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung, die im neuen Entwurf breiter angelegt sind. Weiter wurde über den Prozess der Umsetzung der neuen Prüfungsverordnung beraten. Dazu ist von Seiten des BiBB für das erste Quartal 2017 eine Fachtagung vorgesehen, zu der neben den Sachverständigen und ihren Organisationen auch die Werkstatträte sowie Anbieter und Fortbildungsträger eingeladen werden sollen.