Hubert Hüppe, CDU-MdB, hatte Anfang November 2004 ebenfalls an den Deutschen Presserat appelliert. Da Ziffer 12 an Artikel 3 des Grundgesetzes angelehnt ist, und dort behinderte Menschen seit 1994 Berücksichtigung finden, ist die jetzt vollzogene Änderung folgerichtig – wenn auch sehr spät erfolgt. Der Presserat unterstreicht nun die besondere Rolle der Medien bei der Gleichstellung auch der Werkstattbeschäftigten in Deutschland. Dieser Prozeß wird nicht nur in der Politik vollzogen, sondern ist vor allem in der Gesellschaft voranzutreiben.
Politik
10.05.05
Pressekodex endlich novelliert
Nach sehr langer Zeit und zahlreichen Interventionen vieler Verbände und auch einzelner Betroffener hat der Deutsche Presserat im März 2005 den Pressekodex überarbeitet. Ziffer 12 lautet nun: Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.