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Deutliche Kritik bei Verbändeanhörung zum Bundesteilhabegesetz
Am 24. Mai 2016 fand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes statt. Anwesend waren Vertreter von Selbsthilfeorganisationen, Sozialpartnern, der Wohlfahrtspflege und weiterer Leistungserbringer. Für die BAG WfbM war Rechtsreferent Konstantin Fischer vor Ort und verdeutlichte noch einmal die Position der Werkstätten.

Aufgrund der Themenvielfalt war die sechsstündige Anhörung in drei Blöcke aufgeteilt: Der Diskussion zu Teil 2 (Eingliederungshilferecht) folgten Anmerkungen zu Teil 1 (Allgemeine Vorschriften) und zu Teil 3 (Schwerbehindertenrecht).

Dem Ministerium schlug eine Welle der Kritik am geplanten Gesetzesvorhaben entgegen. Im Zentrum standen dabei die geplanten Regelungen zur Eingliederungshilfe - vom Ausschluss bisher berechtigter Personengruppen über massive Leistungseinschränkungen bis hin zu missglückten Einkommens- und Vermögensverbesserungen, die bei den Menschen nicht ankommen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Ministerium nun mit diesem negativen Feedback umgehen wird. Bereits im Vorfeld wurde die Forderung laut, das Bundesteilhabegesetz so nicht weiter zu verfolgen, sondern die wenigen guten Änderungen jetzt zu regeln und in der nächsten Legislatur einen neuen Anfang zu machen.

Die BAG WfbM wird das weitere parlamentarische Verfahren intensiv begleiten und regelmäßig über neue Entwicklungen berichten.


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