Der Bundestag beschloß am 27.01.2005 das Berufsbildungsreformgesetz beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 18.02.2005 zu. Ziel der Reform ist die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungschancen und eine hohe Qualität der beruflichen Ausbildung für alle jungen Menschen – unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft. Das neue Berufsbildungsrecht gibt den Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und in den Regionen mehr Handlungsspielraum.
So sollen durch unterschiedliche Anforderungsprofile und Ausbildungszeiten (zwei bis drei Jahre) junge Menschen ein bedarfsgerechtes Angebot an Ausbildungsberufen erhalten. Zudem wird im neuen Berufsbildungsgesetz
- mit einer modifizierten Stufenausbildungsregelung
- mit der ausdrücklich verankerten Möglichkeit, einschlägige Vorqualifikationen berufsspezifisch anzurechnen
die Fortsetzung zweijähriger Berufsausbildungen in anspruchsvolleren Ausbildungsberufen ohne Zeitverlust erleichtert.