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BA setzt Finanzierung für den BBB fort
Aufgrund der Initiativen der BAG WfbM, der betroffenen Werkstätten, mehrerer Bundestags- und Landtagsabgeordneter hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Finanzierungsproblem im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in zahlreichen Regionaldirektionen durch Mittelüberweisung bzw. -umverteilung sichergestellt.
In einem Brief an Günter Mosen schreibt Dr. Ulrich Gawellek von der BA: „Die gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben können auch nach vier Monaten des Jahres 2005 im notwendigen Umfang erbracht werden“ und „Damit sind die finanziellen Spielräume im Haushalt der BA noch nicht erschöpft… Die Agenturen für Arbeit werden im Pflichtleistungsbereich die Rechtsansprüche behinderter Menschen erfüllen.“
Das vollständige Anschreiben an die BAG WfbM finden Sie hier: >>Schreiben der BA