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BAG WfbM-Studie belegt: Teilhabe ist keine Frage der Kosten!
Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben noch keine Selbstverständlichkeit. Das im Gesetz verankerte „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ als Grundvoraussetzung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein Grund dafür. Es kann dazu führen, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf der Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben versagt wird, und damit zu vielen Leistungen, die mit einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis einhergehen.

Eine Studie, die die xit GmbH im Auftrag der BAG WfbM durchgeführt hat, zeigt: Die Abschaffung des Mindestmaßes verursacht keine Mehrkosten. Wenn man die gesamte Erwerbsbiographie betrachtet und die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Kostenträgern mit einbezieht, ist die Teilhabe am Arbeitsleben nicht teurer als die Teilhabe an der Gemeinschaft, die in Tagesförderstätten angeboten wird.

Für einen schnellen Überblick haben wir die wichtigsten Ergebnisse der Studie in einer kurzen Übersicht zusammengefasst. Hintergrundinformationen, weitere Zahlen, Annahmen und Methoden der Studie finden Sie hier. Alle Informationen und Materialien zu dem Thema finden Sie unter dem Menüpunkt Teilhabe für alle.



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