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Bundeskabinett will Mindestlöhne für alle Branchen
Seit 1996 gilt die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern. Danach kann ein Mitgliedsstaat gesetzlich vorschreiben, daß für ausländische Arbeitskräfte, die vorübergehend in ein anderes EU-Land entsandt werden, die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für heimische Arbeitskräfte.

Die Bundesrepublik hat diese Entsenderichtlinie ausschließlich für das Baugewerbe und für die Seeschiffahrt umgesetzt. Um diese Richtlinie nun, wie vom Kabinett beschlossen, auch auf andere Branchen ausdehnen zu können, ist es notwendig, daß von den jeweiligen Tarifpartnern bundesweit ein tariflicher Mindestlohn vereinbart wird.

Kritiker argumentieren, daß die generelle Verbindlichkeit des Mindestlohnes Arbeitsplätze zerstöre. Schwache Branchen könnten im Wettbewerb nicht bestehen, wenn sie ihn nicht unterbieten dürften. Ein Beispiel sei Großbritannien, das Mindestlöhne Ende der 90er Jahre eingeführt hat. Seitdem sei die Beschäftigung deutlich gestiegen, gleichzeitig fielen die Tarifabschlüsse höher aus als in Deutschland. In Frankreich setzt die Regierung seit über 40 Jahren einen Mindestlohn fest, der für alle Arbeitgeber gilt.



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