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BAG WfbM empfiehlt gFAB-Qualifikation
Das Präsidium und der Vorstand der BAG WfbM haben beschlossen, die Qualifizierung zur „geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ (gFAB) für Fachkräfte in Werkstätten zu empfehlen, um eine hohe Qualität der Fortbildung sowie eine bundesweite Vergleichbarkeit der Fachkräfte zu gewährleisten.
Neben der Fortbildung zur gFAB, wird bundesweit derzeit auch die „sonderpädagogische Zusatzausbildung“ (SPZ) angeboten. Die gFAB ist hinsichtlich Lehrgangsdauer und -inhalten umfangreicher als die SPZ und schließt zusätzlich mit einer umfassenden Prüfung ab. Die Prüfungsinhalte werden kontinuierlich an sozialpolitische und fachliche Entwicklungen angepasst.
Im Rahmen der derzeitigen Novellierung der Prüfungsverordnung zur gFAB hatte das Präsidium der BAG WfbM auf seiner Sitzung am 12. Oktober 2016 darüber beraten, inwieweit die derzeit existierende Zweigleisigkeit der Fortbildungen SPZ und gFAB noch zeitgemäß ist.
Die novellierte gFAB-Prüfungsverordnung soll voraussichtlich zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Neben der Fortbildung zur gFAB, wird bundesweit derzeit auch die „sonderpädagogische Zusatzausbildung“ (SPZ) angeboten. Die gFAB ist hinsichtlich Lehrgangsdauer und -inhalten umfangreicher als die SPZ und schließt zusätzlich mit einer umfassenden Prüfung ab. Die Prüfungsinhalte werden kontinuierlich an sozialpolitische und fachliche Entwicklungen angepasst.
Im Rahmen der derzeitigen Novellierung der Prüfungsverordnung zur gFAB hatte das Präsidium der BAG WfbM auf seiner Sitzung am 12. Oktober 2016 darüber beraten, inwieweit die derzeit existierende Zweigleisigkeit der Fortbildungen SPZ und gFAB noch zeitgemäß ist.
Die novellierte gFAB-Prüfungsverordnung soll voraussichtlich zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.