Europa 10.06.05
Teilhabe am Arbeitsleben in Ungarn
Das System der beruflichen Rehabilitation in Ungarn kennt das Konzept der Werkstätten aufgrund der historischen Entwicklung bisher nicht. Im sozialistischen Ungarn wurde möglichst jede Arbeitskraft genutzt. Menschen, die wegen ihrer Behinderung voll erwerbsgemindert waren und am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht teilnehmen konnten, wurden in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen versorgt.

Nach 1989 jedoch wurden die Teilhabemöglichkeiten neu organisiert. So sind bis heute rund 100 „geschützte Firmen“ entstanden, in denen behinderte Menschen einen Arbeitsplatz finden. Diese „geschützten Firmen“ sind mit den Integrationsbetrieben in Deutschland vergleichbar. Als „geschützte Firma“ wird anerkannt, wer mindestens zwei Jahre lang 60 Prozent der Arbeitsplätze mit behinderten Mitarbeitern besetzt. Das Unternehmen erhält dann den Status einer „Zielorganisation“, die zu staatlichen Beihilfen (z. B. Lohnkostenzuschüsse) und gemeinwirtschaftlichen Status berechtigen. Um den gemeinwirtschaftlichen Status zu erhalten, dürfen die Einnahmen höchstens 70 Prozent der staatlichen Beihilfen betragen. Übersteigen die Einnahmen diese Grenze, müssen die Beihilfen entsprechend zurückerstattet werden. Solche Erstattungsansprüche entstehen ebenfalls, wenn der jährliche Reingewinn über sechs Prozent liegt.

Als Anreiz für die Beschäftigung erwerbsgeminderter Menschen erhalten die anerkannten Unternehmen von der Sozialbehörde einen Kostensatz, der wesentlich über dem Mindestlohn liegt. Nach Abzug des Lohns und der sozialen Beiträge bleibt dem Unternehmen ein Restbetrag von ungefähr einem Viertel des Mindestlohnes, der die Erwerbsminderung des Mitarbeiters ausgleicht. Generell erhalten alle Firmen für die Beschäftigung behinderter Menschen eine Beihilfe, die abhängig von der Art und Schwere der Erwerbsminderung ist. Die Beihilfe ist auch abhängig von der Arbeitszeit des Mitarbeiters, die mindestens vier Stunden pro Tag betragen muß.

Wie in Deutschland gilt eine allgemeine Ausgleichsabgabe für Firmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe ist in Ungarn verhältnismäßig niedrig und hat kaum Einfluß auf die Beschäftigungssituation behinderter Menschen. Steuerliche Vorteile oder kommunale Förderungen für die von behinderten Menschen erwirtschafteten Waren und Dienstleistungen sind nicht bekannt.

Seit dem 1. Januar 2005 ist durch das Arbeitsministerium eine neue Verordnung erlassen worden, die die Ausschreibung für geschützte Firmen verschärft hat. Diese Verordnung hat unter anderem das Ziel, die Anzahl der „geschützten“ Arbeitsplätze zu begrenzen. Im Zuge dieser Bestimmung sind bereits 5.000 behinderte Menschen entlassen worden. Die Situation dieser Menschen ist auch deshalb dramatisch, weil sie zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes kaum finanzielle Unterstützung (Eingliederungshilfe) erhalten. Auf Protest der in Ungarn tätigen Organisationen hat die Regierung eine Überarbeitung bis zum Sommer 2005 in Aussicht gestellt.



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