In Vorbereitung zur öffentlichen Anhörung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die BAG WfbM eine Stellungnahme beim Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eingereicht.
Die Anhörung wird am Montag, den 7. November, von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr in den Räumen des Deutschen Bundestages stattfinden.
Mehrere Sachverständige sind eingeladen, den Gesetzentwurf des BTHG zu beraten. Nähere Informationen zur Anhörung können der Tagesordnung entnommen werden.
Konstantin Fischer, Rechtsreferent der BAG WfbM, wird bei der Anhörung die Positionen der BAG WfbM vertreten.