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Ablaufplan für die Wahl des Werkstattrates
Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) wurde zum 1. Juli 2005 vier Jahre alt. Und ebenso lang ist die Amtszeit eines Werkstattrates. Die WMVO von 2001 sah vor, daß die ersten Wahlen nach der neuen Verordnung im November 2001 stattfinden sollten. Stichtag war damals der 30. November 2001. Das heißt für die Arbeit der Werkstatträte:

Neuwahlen im November 2005

Wir empfehlen unseren Mitgliedswerkstätten, sich frühzeitig auf das anstehende Wahlverfahren vorzubereiten und gemeinsam mit dem Werkstattrat in die Vorbereitungen zu gehen.

Bestellung des Wahlvorstandes bis 31. August, wenn der Wahltag der 15. November wäre:

(Musterbeispiel für die Wahl am 15. November 2005)

§§ der WMVO Aufgabe/Vorgang Termin lt. WMVO Erläuterung, Hinweise Terminbeispiel (Wahl am 15.11.05)
§ 13 Bestellung des Wahlvorstandes zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Werkstattrat einen Wahlvorstand. Ist noch kein Werkstattrat vorhanden, wird der Wahlvorstand in einer Versammlung der Wahlberechtigten gewählt. bis 31. August
§ 14 Abs. 3 Einleitung der Wahl unverzüglich Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten. ab 31. August
§16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten unverzüglich Die Liste der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen. ab 31. August
§ 18 Wahlausschreiben sechs Wochen vor dem Wahltag Spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag erläßt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben mit genau bezeichnetem Inhalt. 1. Oktober
§ 17 Abs. 3 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen seit Wahlausschreiben Wahlberechtigte und sonstige Beschäftigte, die ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft machen, können innerhalb von zwei Wochen seit Erlaß des Wahlausschreibens (§ 18) beim Wahlvorstand Einspruch gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten einlegen. bis 15. Oktober
§ 19 Wahlvorschläge innerhalb von zwei Wochen seit Wahlausschreiben Die Wahlberechtigten können innerhalb von zwei Wochen seit Erlaß des Wahlausschreibens Vorschläge beim Wahlvorstand einreichen. bis 15. Oktober
§ 20 Bekanntmachung der Bewerber|innen eine Woche vor Stimmabgabe Spätestens eine Woche Beginn der Stimmabgabe und bis zum Abschluß der Stimmabgabe macht der Wahlvorstand die Bewerber|innen in vorgegebener Weise bekannt. 8. November
14 Abs. 3 Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat 1.10. bis 30.11. Die regelmäßigen Wahlen zum Werkstattrat finden alle vier Jahre in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 30. November statt, erstmals im Jahre 2001. Termin: eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Werkstattrates. 15. November: Wahltag
§ 12 Abs. 1




§ 12 Abs. 2
Wahlen außerhalb dieses Zeitraumes unbestimmt wenn die Zahl der Mitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Werkstattratmitglieder sinkt,
der Werkstattrat seinen Rücktritt beschlossen hat,
die Wahl mit Erfolg angefochten worden ist,
ein Werkstattrat noch nicht gewählt ist.

Wenn außerhalb des festgelegten Zeitraumes eine Wahl stattgefunden hat, findet die Wahl beim nächsten regelmäßigen Termin statt. Beträgt die Amtszeit bei den nächsten regelmäßigen Wahlen noch nicht ein Jahr, so findet die Wahl zum übernächsten regelmäßigen Zeitraum statt.
( Dieser Fall kann nur unter den vier in Abs.1 genannten Voraussetzungen eintreten)
außerhalb der Termine
spätestens am 30. 11. 2009




d.h. bis zum 30.11.2013
§ 29 Amtszeit des Werkstattrates Beginn:
mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses
mit Ablauf der Amtszeit, wenn diese noch nicht beendet ist

Die Amtszeit des außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählten Werkstattrates endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, spätestens am 30.November des maßgeblichen Wahljahres (jetzt 2005).
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