An die Zusatzqualifizierung der Fachkräfte zur Arbeits- und
Berufsförderung werden mit der Fortbildungsprüfungsverordnung und der
möglichen Prüfung zur staatlichen Anerkennung neue qualitative
Anforderungen gestellt. Darüber sind sich BAG WfbM, ihre
Mitgliedsverbände, ihre Werkstätten und ebenso die Anbieter der
Qualifizierung einig.
Daher hat die BAG WfbM seit Anfang 2003 einen
Arbeitskreis ins Leben gerufen, der bis Mitte 2004 diesbezügliche
Empfehlungen vorlegen möchte: "Standards für die
Ausbildung/Qualifizierung zur (geprüften) Fachkraft zur Arbeits- und
Berufsförderung. Empfehlungen von BAG WfbM, CBP, BeB, BVLH und VAH.
Zielsetzung der Empfehlungen soll es wesentlich sein, Fortbildungsanbietern und auch Werkstätten Orientierung zu qualitativen Merkmalen der SPZ zu bieten, um auf Basis dieser Eckpunkte geeignete Qualifizierungsentscheidungen treffen zu können. Zu folgenden Dimensionen möchte der AK qualitative Kriterien erarbeiten: Ausbildung und Abschlüsse; materielle und finanzielle Bedingungen; personelle Bedingungen; Teilnehmer|innen und Werkstätten; Bildungsorganisation; Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit; Transfer und Evaluation.
Die personelle Zusammensetzung im AK stellt sicher, daß die Interessen und Bedarfe aller am Prozeß der SPZ-Beteiligten einfließen wird. Die BAG WfbM geht davon aus, daß es möglich sein wird, die Ergebnisse Ende 2004 allen Beteiligten abgestimmt vorlegen zu können.
Glossar:
CBP - Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
BeB - Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe e. V.
BVLH - Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
VAH - Verband anthroposophischer Heilpädagogik und soziale Arbeit e.V.
Bildung
06.10.03
Arbeitskreis der BAG WfbM: Mindeststandards für die Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung