Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz
Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen wurden in der zweiten und dritten Lesung am 1. Dezember 2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Der Gesetzesentwurf wurde noch einmal intensiv beraten. Bundessozialministerin Andrea Nahles verteidigte das Gesetz. Die Änderungen sollen den Menschen mit Behinderung die Ängste und Befürchtungen nehmen.

Dazu gehört auch der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Dieser erweitert die neu eingeführten Regelungen der Eingliederungshilfe um eine vorbereitende und wissenschaftlich begleitete Modellphase in den Jahren 2017 bis 2021.

Trotz der zahlreichen Änderungen ist die Opposition nicht zufrieden: Die Fraktion Die Linke stimmte gegen das Bundesteilhabegesetz, während sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen enthielt.

Damit ist das Bundesteilhabegesetz vom Bundestag beschlossen. Um in Kraft zu treten, bedarf es noch der Zustimmung im Bundesrat. Die Sitzung findet am 16. Dezember 2016 statt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages externer Link.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden