Die novellierte Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung – GFABPrV) wurde am 21. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I, Nr. 61 veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Übergangsregelung
Für Prüfungsverfahren, die am 1. Januar 2017 bereits begonnen waren, können bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 die Vorschriften der alten Verordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1239) angewendet werden. Bei der Anmeldung zur Prüfung kann bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2017 die Anwendung der Vorschriften der alten Verordnung vom 25. Juni 2001 beantragt werden.
Nach intensiven Beratungs- und Diskussionsprozessen in den vergangenen Jahren über den Novellierungsbedarf der Fortbildungsverordnung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ hatte das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt, einen neuen, kompetenzorientierten Verordnungsentwurf zu erarbeiten. Ein vom BIBB geleitetes Expertengremium, zu dem Bildungsreferent Dr. Andreas Wiesner-Steiner gehörte, hatte dann von Oktober 2015 bis Mai 2016 in fünf Sitzungen an der neuen Fortbildungsordnung gearbeitet.
Eine ausführlichere Darstellung des Erarbeitungsprozesses finden Sie in der Doppelausgabe 4|5.2016 des Werkstatt:Dialogs auf den Seiten 54 bis 56.