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Fachtagung: Umsetzung neue gFAB-Prüfungsverordnung
Am Mittwoch, dem 18. und Donnerstag, den 19. Januar 2017 fand im Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn eine Fachtagung zur novellierten Prüfungsverordnung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ statt. Das seit dem 1. Januar 2017 geltende neue personenzentrierte Qualifikationsprofil reicht über die bisherige Ausrichtung auf die Tätigkeit in den Werkstätten für behinderte Menschen hinaus.

Ziel der Fachtagung war es, den Umsetzungsprozess der neuen Prüfungsverordnung in der Praxis durch Information und fachlichen Austausch zu fördern. Als Teilnehmer waren Vertreter der Praxis – darunter Fachpersonal aus Werkstätten, Vertreter zuständiger Prüfungsstellen sowie Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen – aber auch Vertreter von fachrelevanten Organisationen und Institutionen sowie Vertreter von Organisationen von Menschen mit Behinderungen eingeladen.

Die neue Prüfungsverordnung enthält statt der bisherigen fünf nun folgende vier Handlungsbereiche:
  • Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
  • berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
  • Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Die Teilnehmer tauschten sich in vier – jeweils einem Handlungsbereich zugeordneten – Workshops über konzeptionelle Vorstellungen und Praxiserfahrungen aus, die Grundlage und Anknüpfungspunkt für beabsichtigte, anwendungsbezogene neue Lehrgangsempfehlungen sein werden. Diskutiert wurde auf der Tagung neben den Inhalten der neuen Verordnung auch über die in der neuen Verordnung enthaltenen veränderten Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsbestandteile und Übergangsregelungen.

Dr. Andreas Wiesner-Steiner, Bildungsreferent der BAG WfbM, begleitete als Moderator den Workshop zum Handlungsbereich „Kommunikation und Zusammenarbeit“ auf der Tagung.


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