Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert zitiert am Ende seiner Ansprache Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Doch die Geschichte zeige, die Würde ist antastbar. Nirgendwo sei dieser Nachweis so gründlich erbracht worden wie in Deutschland. Der erste Artikel müsse kompromisslose Richtschnur bleiben, um nie wieder zuzulassen, dass Menschen ausgegrenzt und ihnen das Recht auf Leben abgesprochen wird. Die Opfer dem Vergessen zu entreißen und ihnen Persönlichkeit und Gesicht zurückzugeben, dafür haben sich Einzelne trotz großer Widerstände eingesetzt, darunter auch Sigrid Falkenstein und Dr. Hartmut Traub, beide Angehörige von Opfern der „Aktion T4“. Die Aktion war nur eine von mehreren „Euthanasie“-Aktionen. Keine war jedoch so ausgeklügelt und organisiert wie diese.
Spurensuche
Dr. Hartmut Traub, Neffe des Opfers Benjamin Traub
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Im Zuge des rassenideologischen Fanatismus der Nationalsozialisten wurden etwa 6,3 Millionen Juden systematisch getötet. Mehr als 300.000 Menschen mit geistigen, psychischen und körperlichen Behinderung wurden ebenso systematisch vernichtet. Allein mehr als 70.000 Menschen davon im Zuge der „Aktion T4“, die in den Jahren 1940 und 1941 durchgeführt wurde. Über 350.000 Menschen mit Behinderung wurden zwangssterilisiert.
Auf Initiative des kürzlich verstorbenen ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog wurde 1996 der 27. Januar zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus. Das Datum markiert die Befreigung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Alliierten. 2005 riefen die Vereinten Nationen ihn zum internationalen Holocaust-Gedenktag aus.