Die BAG WfbM hat an einem Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission (EU-Kommission) über die Reform der Mehrwertsteuersätze teilgenommen. Um vor allem die Vereinfachung des Steuersystems für kleine und mittlere Unternehmen voranzutreiben und Steuerbetrugsvorfälle zu minimieren, hat die EU-Kommission am 7. April 2016 einen „Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer“ vorgelegt. Die ermäßigten Steuersätze für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten bleiben zunächst unangetastet. Um dennoch den Stellenwert der ermäßigten Steuersätze als Nachteilsausgleich deutlich zu machen, hat die BAG WfbM eine Stellungnahme zum Konsultationsverfahren verfasst.
Im Rahmen der Stellungnahme begrüßt die BAG WfbM die grundsätzliche Beibehaltung aller derzeit ermäßigten Steuersätze. Trotzdem wird noch einmal verdeutlicht, dass diese insbesondere für Werkstätten unerlässlich sind, um ihren Auftrag zu erfüllen. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens wird verschiedenen Interessenvertretern noch bis zum 20. März 2017 die Möglichkeiten gegeben, Stellung zum Aktionsplan zu beziehen.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.