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Prüfungsordnungen nach FPO nun auch im Saarland und Baden-Württemberg
Im Jahr 2005 haben zwei weitere Bundesländer eine landeseigene PO für eine Prüfung zum staatlich anerkannten Abschluß "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen" offiziell verabschiedet: im Saarland bereits am 13. Januar, in Baden-Württemberg am 27. Juni 2005.
Im Saarland erhalten derzeit alle Absolventen mit einem SPZ-Abschluß aus den letzten fünf Jahren die Möglichkeit, sich ebenfalls für eine staatliche Anerkennung nachzuqualifizieren und den staatlich anerkannten Abschluß zu erwerben. Die Fachkräfte der saarländischen Werkstätten nutzen dieses Angebot rege. Auch in Baden-Württemberg steigt die Nachfrage nach staatlich anerkannten Abschlußqualifizierungen. Werkstätten und Fachkräfte sind an einer verbesserten, an aktuellen Bedarfen orientierten beruflichen Bildung interessiert.
Im Saarland erhalten derzeit alle Absolventen mit einem SPZ-Abschluß aus den letzten fünf Jahren die Möglichkeit, sich ebenfalls für eine staatliche Anerkennung nachzuqualifizieren und den staatlich anerkannten Abschluß zu erwerben. Die Fachkräfte der saarländischen Werkstätten nutzen dieses Angebot rege. Auch in Baden-Württemberg steigt die Nachfrage nach staatlich anerkannten Abschlußqualifizierungen. Werkstätten und Fachkräfte sind an einer verbesserten, an aktuellen Bedarfen orientierten beruflichen Bildung interessiert.