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Wege zur Gleichstellung: 25. Europäischer Protesttag
Der Protesttag macht auf die in vielen Bereichen noch nicht vollzogene Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kann nur als erster Schritt auf dem Weg zu einem modernen Teilhaberecht verstanden werden. Denn weiterhin fehlen grundsätzliche Regelungen zur umfassenden Gleichstellung aller Menschen mit Behinderung, auch im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf haben aufgrund des „Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ nach wie vor keinen vollumfänglichen Zugang zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben. Zwar erlaubt § 219 Absatz 3 SGB IX NEU die gemeinsame Förderung und Betreuung von Menschen, die das Mindestmaß nicht erfüllen, und Werkstattbeschäftigten. Jedoch ohne den mit der Werkstattbeschäftigung verbundenen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status.
Bildung für Chancengleichheit
Gleiche Teilhabechancen können nur mit guter und vergleichbarer Bildung gewährleistet werden. Eine bundesweite Anerkennung Beruflicher Bildung in Werkstätten führt zu höheren Teilhabechancen und fördert die Anschlussfähigkeit an das allgemeine Ausbildungssystem. Nicht nur würden Übergänge in Ausbildungen oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dadurch unterstützt, sondern auch die Wertschätzung der Absolventen im Berufsbildungsbereich gesteigert. Um eine bundesweite Anerkennung Beruflicher Bildung in Werkstätten zu fördern, hat die BAG WfbM harmonisierte Bildungsrahmenpläne erarbeitet, die sich an den Ausbildungsrahmenplänen orientieren.
Die BAG WfbM hat ihre ausführlichen Forderungen in einer Stellungnahme zusammengefasst und wird sich weiterhin im Dialog mit Politik und Verbänden für Verbesserungen der Lebenssituation von Werkstattbeschäftigten einsetzen.
Der Aktionstag wurde 1992 von den Interessenvertretungen Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) ins Leben gerufen und findet jährlich am 5. Mai statt.