Europa 08.05.17
EU-Kommission veröffentlicht europäische Säule sozialer Rechte
Nach ausführlicher Konsultation über die Entwurfsfassung vom 8. März 2016 hat die Europäische Kommission am 26. April 2017 die endgültige Fassung der lange angekündigten europäischen Säule sozialer Rechte veröffentlicht.

Die europäische Säule sozialer Rechte ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die dazu dienen soll, die sozialen Rechte in Europa zu stärken und ihre Bedeutung für die Bürger der Europäischen Union in den Vordergrund zu rücken. In 20 Grundsätzen wurden verschiedene soziale Rechte der Bürger der Europäischen Union formuliert und jeweils in Form einer Empfehlung externer Link und eines textgleichen Vorschlags für eine gemeinsame Proklamation externer Link des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission veröffentlicht.

Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang

Die Rechte, um die es geht, betreffen selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung. So beschäftigt sich Kapitel I (Grundsätze Nr. 1 bis 4) mit „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“. Grundlage dafür ist das Recht auf Bildung, das in Grundsatz Nr. 1 „ Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“ Erwähnung findet:
„Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.“

Damit möchte die Kommission die Bedeutung von Bildung hervorheben. Dazu gehören auch das Recht auf inklusive Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen als Mittel, um Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, zu pflegen oder zu entwickeln. Dabei sollen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
br> In Nr. 17 „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ heißt es außerdem:
„Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Einkommensbeihilfen, die ein würdevolles Leben sicherstellen, Dienstleistungen, die ihnen Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, und ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Arbeitsumfeld.“

Werkstätten in Deutschland erfüllen diese Ansprüche bereits für einen großen Teil von Menschen mit Behinderungen. Sie ermöglichen im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich sowie außerhalb der Werkstatt die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben durch individuell auf die Wünsche und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zugeschnittene Bildungsmaßnahmen und Arbeitsumfelder.

Mögliche Auswirkungen

Als Empfehlung gilt die Säule zwar seit Veröffentlichung am 26. April, kann jedoch nach Artikel 288 Satz 7 Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) grundsätzlich keine direkte Verbindlichkeit entfalten. Hinsichtlich des Vorschlags einer gemeinsamen Proklamation will die Kommission nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat aufnehmen, um auf eine breite politische Unterstützung sowie auf die Billigung der Säule auf höchster Ebene hinzuarbeiten. Dies würde der Säule der sozialen Rechte zu größerer Akzeptanz und im Ergebnis wohl auch stärkerer Wirkung verhelfen.

Mehr zur europäischen Säule sozialer Rechte finden Sie hier externer Link.


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