Die Abgeordneten waren sich vor allem darüber einig, daß die Kontrolle der Qualität grenzüberschreitender Dienstleistungen den Mitgliedsstaaten überlassen werden sollte. Im Bereich Gesundheit und soziale Dienste soll die Richtlinie keine Anwendung finden.
Über den Bericht von Evelyne Gebhard zur Dienstleistungsrichtlinie soll nach der Sommerpause am 13. September 2005 abgestimmt werden. Obwohl unter den Mitgliedern des Parlaments Skepsis bezüglich dieser Terminwahl herrscht, ist dieses zügige Vorgehen nach der Sommerpause wahrscheinlich, da die Dienstleistungsrichtlinie zu den obersten Prioritäten der britischen Ratspräsidentschaft gehört.