Die erste Stufe ist eine Subventionszahlung an den Arbeitgeber für eventuell auftretende Produktionsausfälle. Die Höhe der Zahlung orientiert sich an der Leistungsfähigkeit und der Anzahl der Arbeitsstunden. Wenn mehr als zwei Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden, kann der Arbeitgeber die zweite Finanzierungsstufe nutzen, um zusätzliche Betriebs- und Verwaltungskosten auszugleichen.
Die dritte Stufe betrifft Arbeitgeber, die 30 oder mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigen und soll die Ausgaben, die für die Beschäftigung zusätzlicher Arbeitsassistenten anfallen, ausgleichen.
Laut Wirtschaftsminister Michael Martin werden behinderte Menschen, die aufgrund dieses Modells eine Einstellung finden, unter den herkömmlichen Arbeitsbedingungen beschäftigt, d. h. zum Beispiel mit Jahresurlaub und Lohnfortzahlungen für den entsprechenden Arbeitsplatz. Es müsse aber noch mehr getan werden, um die Beschäftigungsrate behinderter Menschen zu erhöhen. Das Subventionsmodell sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu gleichen Wettbewerbsbedingungen.
Das Subventionierungsmodell wird ab September über die irischen Arbeitsvermittlungsstellen beziehbar sein.