Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Frauenbeauftragte zum festen Bestandteil von Werkstätten gemacht. In diesem Jahr werden deshalb nicht nur die Werkstatträte neu gewählt, sondern erstmals auch Frauenbeauftragte.
Die seit dem 1. Januar 2017 geltende novellierte Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) legt in § 39b Abs. 1 fest, dass beide Beschäftigtenvertretungen im selben Zeitraum gewählt werden sollen. So sind Werkstätten dazu verpflichtet, die Wahlen zwischen dem 1. Oktober und 30. November 2017 stattfinden zu lassen (§ 12 Abs. 1 WMVO).
Mit der Einführung von Frauenbeauftragten in Werkstätten macht der Gesetzgeber deutlich, dass er sich für die Vorbeugung von Diskriminierung und Gewalt stark macht und den eingeschlagenen Weg zur Selbstbestimmung konsequent weitergeht.
Aufgaben
Als Ansprechpartnerinnen auf Augenhöhe sollen Frauenbeauftragte die Rechte von weiblichen Werkstattbeschäftigten in den Bereichen Gleichstellung von Männern und Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung und Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt vertreten. Sie sollen die weiblichen Werkstattbeschäftigten über ihre Rechte informieren und dazu befähigen Grenzüberschreitungen jeglicher Art zu erkennen. Gleichzeitig gehört es zu ihren Aufgaben, im Austausch mit Werkstattleitung und Werkstattrat die Interessen dieser Frauen zu vertreten.
Die Einbindung der Frauenbeauftragten in die Arbeit der Werkstattleitung und die des Werkstattrates ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ebenso wichtig sind Vertrauenspersonen – sogenannte Unterstützerinnen, die die Frauenbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.
Informationen
Zur Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Wahlen des Werkstattrats und der Frauenbeauftragten haben Werkstatträte Deutschland Informationsbroschüren in Leichter Sprache erstellt, die Sie im BAG WfbM-Downloadbereich oder auf den Internetseiten der Werkstatträte Deutschland finden.
Außerdem bietet Weibernetz e. V. Fortbildungen und Schulungsmaterialien für Frauenbeauftragte an. Interessierte können sich hierzu auf www.weibernetz.de informieren.