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Jetzt erst Recht
Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V., Günter Mosen, erklärte Montag früh nach Auswertung der Bundestagswahl:

Der Wahlausgang zeigt, daß Deutschland mit der bisherigen Politik unzufrieden ist und die Alternativen ebenfalls nicht überzeugen. Wer immer nun auch die Regierung bilden wird, muß sich zu einem Staatswesen bekennen, das nicht vom Gewinnstreben Einzelner, sondern von der Solidarität der Menschen untereinander und sozialem Denken geprägt ist.

Die neue Bundesregierung muß die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben sicherstellen – ohne einen Finanzierungsvorbehalt „nach Kassenlage“.

  • Anspruch auf berufliche Rehabilitation: Behinderte Menschen sind in besonderer Weise von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht. Deshalb muß sichergestellt werden, daß die Bundesagentur für Arbeit die gesetzlichen Ansprüche behinderter Menschen auf berufliche Rehabilitation umfassend und ohne Verzug erfüllt. Die Verweigerung von Leistungen aus finanziellen Gründen muß unterbunden werden.
  • Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Bürger. Sie haben Anspruch auf gleiche Rechte und Chancen. Sie sind keine Almosenempfänger, die Leistungen nur nach Kassenlage erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen individuellen und bedarfsdeckenden Nachteilsausgleich.
  • In der Gesundheitspolitik (GKV-Modernisierungsgesetz) müssen die Benachteiligungen behinderter Menschen korrigiert werden. Notwendige medizinische Leistungen können Werkstattbeschäftigte nicht aus ihrem eigenen Einkommen finanzieren. Sie sind nicht in der Lage, Vorsorge zu treffen oder gesundheitliche Risiken anderweitig absichern.
  • Der Zuschlag zur Pflegeversicherung, den kinderlose Werkstattbeschäftigte über 22 Jahre selbst tragen müssen, muß entfallen.


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