Ende 2016 wurde das BTHG verabschiedet. Die ersten Neuregelungen sind bereits in Kraft. Weitere, für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben sehr entscheidende werden in den nächsten Jahren in Kraft treten. Einen Überblick darüber und über die kommenden Schritte der Umsetzung und Evaluation gab in einem Impulsvortrag Marc Nellen, Leiter der Referates V b 3 Eingliederungshilfe – Umsetzung BTHG – Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Er machte deutlich, dass mit dem BTHG trotz des Zielkonflikts – Verbesserung der Leistungen bei gleichzeitiger Vermeidung neuer Kosten – ein Paradigmenwechsel vollzogen worden sei. Der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen und seinem Wunsch- und Wahlrecht stehen bei der Erbringung von Leistungen im Mittelpunkt. In diesem Geiste seien auch die Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verstehen: Schaffung von Wahlalternativen, erleichterter Zugang ins System und Besserstellung der Beschäftigten bei Entgelt und Mitbestimmungsrechten. Gleichwohl gelte es nun, dieses neue Denken in die Praxis umzusetzen, schrittweise und mit der notwendigen und sorgfältigen Begleitung und Evaluation.
Fachlicher Austausch
In fünf Workshops wurden verschiedene Aspekte vertieft diskutiert:
- Werkstätten-Mitwirkungsverordnung/Finanzierung der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte auf Länder- und Bundesebene
- Budget für Arbeit
- Teilhabeplanverfahren/Fachausschuss
- Vertragsrecht
- Modularisierung/Trennung Fachleistung von existenzsichernder Leistung
Zum Abschluss fassten die jeweiligen Moderatoren die Workshopergebnisse im Plenum zusammen.
© BAG WfbM
In diesem Sinne fasste Martin Berg, Vorstandvorsitzender der BAG WfbM, zusammen, dass die Werkstätten ihre Leistung für die Menschen nachvollziehbar, transparent und ortsunabhängig erbringen und immer im Hinblick auf die Wirkung für die Menschen hinterfragen müssen.
Aufgrund der großen Nachfrage wird der Fachtag am 15. Februar 2018 wiederholt. Zudem erarbeitet die BAG WfbM eine Handreichung, die sich an die Arbeitsebene richtet und konkrete Handlungsempfehlungen enthalten wird.