Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

Diakonie-Mitwirkungsverordnung angepasst
Die novellierte Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) wurde am 19. Mai 2017 vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Kraft gesetzt. Am 15. September 2017 hat der Rat der EKD weitere Änderungen beschlossen.

Seit dem 1. Juli 2004 gilt für die diakonischen Werkstätten für behinderte Menschen und deren Betriebsstätten (Zweigwerkstätten) die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV). Im Jahr 2009 ist in Deutschland die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und im Jahr 2017 das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten. Beides stellt neue Anforderungen an die Werkstätten und den Werkstattrat.

Deshalb wurde die DWMV von einer Arbeitsgruppe in der Diakonie Deutschland überarbeitet. In der Arbeitsgruppe haben Mitarbeitende der Diakonie Deutschland, des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe (BeB) und des Beirates der Menschen mit Behinderungen des BeB mitgewirkt.

Die DWMV wurde zudem in Leichte Sprache übersetzt. Mit den Broschüren in Leichter Sprache soll sichergestellt werden, dass alle Werkstatt-Beschäftigen ihre Rechte und Pflichten bei der Mitwirkung und Mitbestimmung gut wahrnehmen können.

Weitere Informationen zur DWMV finden Sie unter https://www.diakonie.de/in-leichter-sprache-diakonie-werkstaetten-mitwirkungs-verordnung externer Link.

Zudem stehen diverse Arbeitshilfen für den Werkstattrat auf der Website des BeB externer Link zur Verfügung.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden