Bildung 11.01.18
BA veröffentlicht Fachkonzept für andere Leistungsanbieter
Kurz vor Jahresende 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Fachkonzept für andere Leistungsanbieter veröffentlicht. Darin werden die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter für die Durchführung von Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich aufgeführt.

Das Bundesteilhabegesetz hat mit seiner Betonung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderung sowie dem entsprechenden Kooperationserfordernis der Leistungserbringer (§ 62 SGB IX) die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Leistungserbringer unterschiedliche Teilleistungen anbieten können. Gleichzeitig können Menschen mit Behinderungen aus verschiedenen Teilleistungen auswählen.

Im nun von der BA vorgelegten Fachkonzept für die anderen Leistungsanbieter werden die Anforderungen formuliert, die an eine Durchführung von Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich verbunden sind. Wie im Fachkonzept für Werkstätten wird dem Hinführen an marktnahe Fähigkeiten und Fertigkeiten besondere Bedeutung beigemessen.

Das Fachkonzept dient den anderen Leistungsanbieter als Grundlage, ihr Leistungsangebot in einem Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) zu beschreiben. Eine positive Prüfung und Bewertung dieses QLHB ist Voraussetzung zur Zulassung anderer Leistungsanbieter zu Preisverhandlungen und zum Abschluss von Verträgen mit der BA. Damit sind für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Zulassungskriterien für andere Leistungsanbieter definiert.

Die fachlichen Anforderungen für andere Leistungsanbieter entsprechen dabei denen des Fachkonzeptes für Werkstätten. Neu sind unter anderem Ausführungen zu Kooperations- und Netzwerkaspekten, etwa bei Übergängen der Teilnehmenden in eine Werkstatt, sowie zur Qualitätssicherung, Sozialversicherung der Teilnehmenden und zu Prüfrechten.

Das Fachkonzept für Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern externer Link gilt vom 20. Dezember 2017 bis zum 19. Dezember 2022.


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