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BAG WfbM-Stellungnahme zum Budget für Arbeit
Die BAG WfbM begrüßt die Einführung des bundesweiten Budgets für Arbeit als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt ausdrücklich. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung muss dabei handlungsleitend sein.

Im Bundesteilhabegesetz wurde mit § 61 ein bundesweites Budget für Arbeit eingeführt. Damit möchte der Gesetzgeber für Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, eine weitere Beschäftigungsalternative schaffen.

Diese nun bundesweit eingeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist in einigen Bundesländern bereits erfolgreich erprobt worden. Jetzt muss das Augenmerk darauf liegen, das Budget für Arbeit in allen Ländern erfolgreich umzusetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass vor allem die finanzielle Ausstattung des Minderleistungsausgleichs sowie die Art und Höhe der Unterstützungsleistung entscheidend für den Erfolg des Budgets für Arbeit sind.

Während sich bei der Höhe des Lohnkostenzuschusses sinnvolle bundeslandspezifische Regelungen abzeichnen, werden bei der Ausgestaltung der Begleitung am Arbeitsplatz sehr kontroverse Standpunkte vertreten.

Begleitung auch durch Werkstätten möglich
Die BAG WfbM macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass insbesondere Träger von Werkstätten bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung nicht ausgeschlossen werden dürfen. Ein grundsätzlicher Ausschluss einzelner Leistungserbringer bei der Begleitung im Budget für Arbeit ist rechtswidrig. Er läuft einerseits dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung zuwider, andererseits entspricht er nicht der Intention des Gesetzgebers.

Zudem verfügen Werkstätten sowohl in der Begleitung der Menschen am Arbeitsplatz als auch in der Akquise von Arbeitsplätzen, die für ein Budget für Arbeit in Frage kommen, über hohe Kompetenzen. Um das Budget für Arbeit zu einem Erfolg zu machen, muss diese Erfahrung der Werkstätten einbezogen werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.


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