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Teilhabeplanverfahren im Fokus der Sozialpolitischen Veranstaltung
Podium der Sozialpolitische Veranstaltung 2018
Das Teilhabeplanverfahren war Diskussionsthema auf dem Podium der Sozialpolitischen Veranstaltung 2018.
© BAG WfbM | S. Kirschner
Auf der Werkstätten:Messe 2018 wurden zahlreiche Diskussionen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geführt. So lautete auch das Thema der Sozialpolitischen Veranstaltung der BAG WfbM „Teilhabeplanverfahren und Fachausschuss – Anspruch und Wirklichkeit“ am Donnerstag, den 19. April 2018.

Rund 180 Interessierte kamen zu der Veranstaltung, um sich über das neue Teilhabeplanverfahren zu informieren und auszutauschen. Denn das Teilhabeplanverfahren soll seit Beginn dieses Jahres den Fachausschuss ablösen, der bei Erstaufnahme in eine Werkstatt tätig wurde.

Diese Veränderung durch das BTHG birgt Chancen und Risiken, wirft momentan vor allem aber noch viele Fragen auf. Ist die Mitbestimmung und die Einbeziehung der Menschen mit Behinderung auch im neuen Verfahren sichergestellt? Sind für eine individuelle Beurteilung entsprechende Ressourcen bei den zuständigen Reha-Trägern vorhanden oder muss man Entscheidungen nach Aktenlage befürchten? Wie wird die Expertise der Leistungserbringer einbezogen? Wie lässt sich auch über Bundeslandgrenzen hinweg ein einheitliches und transparentes Verfahren sicherstellen?

Diese Fragen und mögliche Eckpfeiler bei der Ausgestaltung neuer Verfahren diskutierten Dr. Helga Seel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Bettina Schmidt, Leiterin des Geschäftsbereichs Eingliederungshilfe der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein, Sascha Köhne, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Andreas Sperlich, Geschäftsführer der USE Union Sozialer Einrichtungen gGmbH Berlin. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Jochen Walter, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM.

Dr. Helga Seel auf der Sozialpolitischen Veranstaltung 2018
Dr. Helga Seel, Geschäftsführerin der BAR, sprach über gemeinsame Empfehlungen zum Teilhabeplanverfahren.
© BAG WfbM | S. Kirschner
Gemeinsame Empfehlungen
Als Impuls informierte Dr. Helga Seel über die gesetzlichen Vorgaben und den aktuellen Diskussionsstand zu dem Thema bei der BAR. In dem neuen Verfahren seien die Vorschriften für die Träger nun schärfer und konkreter gefasst. „Wir erarbeiten aktuell eine gemeinsame Empfehlung externer Link, um so ein einheitliches Verständnis zu schaffen. Der Arbeitsentwurf soll bereits eine erste Orientierung für das operative Geschäft der Träger sein“, so Seel.

Andreas Sperlich hinterfragte, ob es sich bei dem neuen Verfahren wirklich um einen Prozess auf Augenhöhe handelt, da die Leistungserbringer in der Empfehlung kaum beachtet werden und eine Einbeziehung in die Teilhabeplankonferenz nur über den Wunsch des Menschen mit Behinderung möglich ist. Ebenso sieht Bettina Schmidt die Werkstätten in einer proaktiven Rolle, wenn es um die Einbeziehung in der Teilhabeplankonferenz geht. „Das bisherige Vertrauen muss beibehalten werden und ein aktiver Dialog zwischen allen Parteien ist wichtig. Es darf nicht nur die finanzielle und wirtschaftliche Sicht über Teilhabe am Arbeitsleben bestimmen“, argumentierte die Leiterin des Geschäftsbereichs Eingliederungshilfe der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein.

Aktiv aufeinander zugehen
„Das neue Teilhabeplanverfahren ist verbindlicher und partizipativer. Es entspricht den Wunsch- und Wahlmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung. Auch zukünftig muss in der Bedarfsermittlung gemeinsam gesprochen werden. Dafür ist es notwendig, aktiv aufeinander zuzugehen und nachhaltige Strukturen aufzubauen“, verdeutlichte Sascha Köhne die Intention bei der Änderung durch das BTHG.

Beiträge aus dem Publikum verdeutlichten, dass aktuell Unsicherheit herrscht und viele Träger zunächst bewährte Verfahren fortsetzen, um für die Übergangszeit Handlungssicherheit herzustellen. Um den gemeinsamen Austausch und Aufbau eines neuen Prozesses zu forcieren, muss vor allem gegenseitiges Misstrauen abgelegt werden. Die Kommunikation unter den beteiligten Akteuren hat dabei höchste Priorität, so die einhellige Meinung auf dem Podium.

Sozialpolitische Veranstaltung 2018
Die Beiträge aus dem Publikum deuteten auf die vielen offenen Fragen, die das Teilhabeplanverfahren bei den Beteiligten aufwirft.
© BAG WfbM | S. Kirschner
Wünschenswert wäre nach Ansicht von Andreas Sperlich, dass Werkstätten selbstkritisch und ehrlich auf die Vergangenheit schauen und die gewonnen Erkenntnisse in das neue Teilhabeplanverfahren übertragen. So könnte das Teilhabeplanverfahren auch für Personenkreise eine Chance sein, denen bisher der Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben verwehrt blieb, beispielsweise Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Das Schlusswort hatte Jörg Denne, Vorstandsmitglied von Werkstatträte Deutschland, der allen Beteiligten nochmals vor Augen führte worauf es wirklich ankommt. Gefragt nach seinen Wünschen für das neue Teilhabeplanverfahren antwortete er, dass die Regelungen auch tatsächlich zu einer Verbesserung für die Menschen mit Behinderung führen. Daran wird sich die Umsetzung in den Ländern messen lassen müssen.


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