- zur Frage der Berechtigung eines ambulant begleitenden beruflichen Bildungsangebotes,
- zur Frage der Eingrenzung auf eine leistungserbringende WfbM im Einzugsbereich der Klägerin,
- zur Frage der Kostentragungsablehnung aufgrund der angekündigten Ablehnung des der Bildungsmaßnahme nachfolgenden Kostenträgers der Sozialhilfe.
Bildung
21.11.05
Rechtsansprüche zur Aufnahme in den Berufsbildungsbereich bestätigt
Das Sozialgericht Kiel hat mit Urteil vom 24. Mai 2005 ein Grundlagenurteil zur Absicherung des Rechtsanspruchs auf berufliche Bildung in Werkstätten erlassen (Az: S 9 AL 48/05). Die Grundlagenentscheidung beinhaltet drei Kernfragen und damit drei richtungsweisende rechtliche Klarstellungen: