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Rechtsansprüche zur Aufnahme in den Berufsbildungsbereich bestätigt
Das Sozialgericht Kiel hat mit Urteil vom 24. Mai 2005 ein Grundlagenurteil zur Absicherung des Rechtsanspruchs auf berufliche Bildung in Werkstätten erlassen (Az: S 9 AL 48/05). Die Grundlagenentscheidung beinhaltet drei Kernfragen und damit drei richtungsweisende rechtliche Klarstellungen:
- zur Frage der Berechtigung eines ambulant begleitenden beruflichen Bildungsangebotes,
- zur Frage der Eingrenzung auf eine leistungserbringende WfbM im Einzugsbereich der Klägerin,
- zur Frage der Kostentragungsablehnung aufgrund der angekündigten Ablehnung des der Bildungsmaßnahme nachfolgenden Kostenträgers der Sozialhilfe.