Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hat sich in ihrer Stellungnahme „Gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung ermöglichen“ zur Umsetzung bundeseinheitlicher Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) positioniert.
Insbesondere in der Koordinierung der Leistung als auch bei der Bedarfsermittlung weichen die Bundesländer in der Handhabung der Gesetzesvorgaben voneinander ab. Die BAG WfbM setzt sich dafür ein, dass Werkstattbeschäftigte wohnortunabhängig Zugang zu gleichwertigen Leistungen haben.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.