Die Mitglieder der Vermittlungsstelle: Jörg Denne, Elke Ferner und Michael Schmaus (v. l.).
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Nach § 6 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) dürfen sowohl Werkstattrat als auch Werkstattleitung bei Uneinigkeit in Sachen Mitwirkung und Mitbestimmung die Vermittlungsstelle anrufen.
Dreiergespann für mehr Mitbestimmung
Die Vermittlungsstelle besteht aus drei Personen: eine Person, die vom Werkstattrat benannt ist, eine Person, die von der Werkstatt benannt ist, und eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender, auf die bzw. den sich Werkstatt und Werkstattrat einigen.
Im Saarland besteht das dreiköpfige Team aus Jörg Denne, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte (LAG WR) Saarland, Michael Schmaus, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) Saarland und Elke Ferner, ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin.
Während die Vermittlungsstelle in Angelegenheiten der Mitbestimmung abschließend entscheidet, macht sie in Angelegenheiten der Mitwirkung einen Einigungsvorschlag. In letzterem Fall entscheidet die Werkstattleitung unter Berücksichtigung dieses Vorschlages allerdings abschließend.
Novellierung stärkt Selbstvertretung
Die WMVO hat das Ziel, die Mitwirkung in Werkstätten genauer auszugestalten. Der Werkstattrat soll soweit wie möglich mit den gleichen Rechten gegenüber der Werkstatt ausgestattet werden, die auch Beschäftigtenvertretungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besitzen. Die BAG WfbM hatte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Werkstatträten Deutschland Vorschläge für Verbesserungen vorgelegt, die im Bundesteilhabegesetz umgesetzt wurden und zum 1. Januar 2017 in Kraft traten.