Die Handreichung der BAG WfbM zum BTHG erläutert komprimiert die zentralen Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz.
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Das Bundesteilhabegesetz hat viele Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verändert oder neu entworfen. Auch im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben gibt es eine Vielzahl an Neuregelungen, deren Umsetzung in der Praxis bereits begonnen hat oder in Zukunft beginnen wird. Trotz des umfassenden Gesetzeswortlautes gibt es in der Praxis noch einige offene Fragen zur Interpretation einzelner Bereiche des BTHG.
Zusammen mit ihren FAQs stellt die BAG WfbM damit umfassende Informationen zum Inhalt und zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zur Verfügung. Die Handreichung und die FAQs haben einen „dynamischen“ Charakter. Das bedeutet, sie werden immer wieder an aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen angepasst.
Die Handreichung zum BTHG ist im offenen Downloadbereich zu finden.
Info
Das Bundesteilhabegesetz regelt das Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neu. Das Gesetz tritt in vier Stufen in Kraft. Mit dem 1. Januar 2018 ist die zweite Umsetzungsstufe in Kraft getreten. 2020 und 2023 werden die dritte und die vierte Umsetzungsstufe des Gesetzes in Kraft treten.