Mit einer neuen Handreichung informiert die BAG WfbM Werkstätten über die Möglichkeiten der Nutzung des Vergaberechts.
Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern, ermöglicht das deutsche Vergaberecht auf verschiedene Weisen die Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und zum Teil auch für Inklusionsbetriebe. Diese bleiben jedoch oftmals ungenutzt, da sowohl auf Seite der öffentlichen Hand als auch auf Seite der Werkstätten häufig nicht das nötige Wissen besteht, um mit den bestehenden Regelungen umzugehen.
Die BAG WfbM möchte mit dieser Handreichung die Werkstätten ermutigen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Handreichung enthält einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, wie das deutsche Vergaberecht für Werkstätten von Vorteil sein kann.
Da das Vergaberecht im ständigen Wandel ist, wird die Handreichung „Chancen des Vergaberechts“ regelmäßig durch die BAG WfbM aktualisiert.
Die Handreichung „Chancen des Vergaberechts“ kann hier heruntergeladen werden.