Die Beförderung in Flugzeugen darf Menschen mit Behinderungen künftig nicht mehr verweigert werden. Betroffen sind u. a. blinde, sehbehinderte, taube, schwerhörige und geistig behinderte Men-schen.
Alle EU-Flughäfen mit mehr als 150.000 Passagieren im Jahr sind dazu verpflichtet, erforderliche Hilfen für das Einsteigen an Bord zur Verfügung zu stellen. Hierfür entstehende Kosten können auf die entsprechenden Fluggesellschaften umgelegt werden.
Ferner müssen alle Flughäfen für Hin- und Rückflug für jedes Flugzeug sowohl am Start- als auch am Zielflughafen Rollstühle sowie geschultes Personal für die Unterstützung behinderter Passagiere zur Verfügung stellen. Die Hilfsbedürftigkeit muß dem betreffenden Luftfahrt- bzw. Reiseunternehmen allerdings spätestens 48 Stunden vor Abflug mitgeteilt werden.