Auf vielfachen Wunsch hat die BAG WfbM aufgrund der im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes geschaffenen Neuregelungen Muster eines Werkstatt- und eines Bildungsvertrages erarbeitet.
Zu beachten ist, dass die Musterverträge als Denkanstoß und Ideensammlung dienen sollen, um aus ihnen individuelle Verträge zu erstellen.
Eine Anpassung an die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort ist zwingend erforderlich, da die Gegebenheiten und Voraussetzungen für den Abschluss von Verträgen in allen Werkstätten unterschiedlich sind.
Die Musterverträge stehen ab sofort allen Mitgliedern im geschützten Dowonloadbereich zur Verfügung.