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Stellungnahme der BAG WfbM zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG)
Am 18. Dezember 2018 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) veröffentlicht. Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes hat zum Ziel, die Berufliche Bildung in Deutschland zu stärken und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Dabei setzt die Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages unter anderem auf die Schwerpunkte Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende, Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung sowie die Verbesserung der Durchlässigkeit und Flexibilisierung der beruflichen Bildung.
Die BAG WfbM begrüßt die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung. Aber nicht für alle Menschen ist eine Entwicklung zu einer anerkannten Ausbildung möglich. Eine Verbesserung der Durchlässigkeit der Beruflichen Bildung muss niederschwelliger ansetzen.
Berufliche Bildung in Werkstätten anerkennen
Die BAG WfbM fordert in ihrer Stellungnahme, weitere Qualifizierungsstufen unterhalb der Vollausbildung einzuführen und bundeseinheitlich anzuerkennen. Vielen stärker beeinträchtigten Menschen mit Behinderungen ist es nur mittels Teilqualifizierungen möglich, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Eine Weiterentwicklung des BBiG muss das Recht auf Bildung gemäß Artikel 24 UN-BRK für alle Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Das bedeutet: Jegliche Qualifizierung und damit auch das Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs von Werkstätten oder anderen Leistungsanbietern muss anerkannt werden.
Die Stellungnahme der BAG WfbM zum BBiMoG finden Sie hier. Den kompletten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen.
Die BAG WfbM begrüßt die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung. Aber nicht für alle Menschen ist eine Entwicklung zu einer anerkannten Ausbildung möglich. Eine Verbesserung der Durchlässigkeit der Beruflichen Bildung muss niederschwelliger ansetzen.
Berufliche Bildung in Werkstätten anerkennen
Die BAG WfbM fordert in ihrer Stellungnahme, weitere Qualifizierungsstufen unterhalb der Vollausbildung einzuführen und bundeseinheitlich anzuerkennen. Vielen stärker beeinträchtigten Menschen mit Behinderungen ist es nur mittels Teilqualifizierungen möglich, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Eine Weiterentwicklung des BBiG muss das Recht auf Bildung gemäß Artikel 24 UN-BRK für alle Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Das bedeutet: Jegliche Qualifizierung und damit auch das Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs von Werkstätten oder anderen Leistungsanbietern muss anerkannt werden.
Die Stellungnahme der BAG WfbM zum BBiMoG finden Sie hier. Den kompletten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen.