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Fachkonzept weiterhin gültig
Seit 2010 ist das aktuelle Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Grundlage für die fachliche Arbeit in anerkannten Werkstätten.
Es präzisiert die fachlichen Anforderungen der Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich gemäß den §§ 3 und 4 der Werkstättenverordnung (WVO).
Da das Fachkonzept schon seit längerem nicht mehr Bestandteil einer Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung der BA ist, ist es unbefristet gültig und läuft nicht, wie im Jahr 2014 durch die BAG WfbM bekannt gemacht, im Mai 2019 aus.
Das bestehende Fachkonzept ist weiterhin Bestandteil des Anerkennungsverfahren gemäß § 225 SGB IX für Werkstätten für behinderte Menschen.
Es präzisiert die fachlichen Anforderungen der Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich gemäß den §§ 3 und 4 der Werkstättenverordnung (WVO).
Da das Fachkonzept schon seit längerem nicht mehr Bestandteil einer Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung der BA ist, ist es unbefristet gültig und läuft nicht, wie im Jahr 2014 durch die BAG WfbM bekannt gemacht, im Mai 2019 aus.
Das bestehende Fachkonzept ist weiterhin Bestandteil des Anerkennungsverfahren gemäß § 225 SGB IX für Werkstätten für behinderte Menschen.