Die Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer aus den Bereichen der medizinischen, beruflichen Rehabilitation und sozialen Teilhabe fordern eine weitere Stärkung des Stellenwerts der Rehabilitation und Teilhabe durch den Gesetzgeber und legen dazu ein Positionspapier vor.
Krankheiten, Behinderungen und Unfälle können jeden Menschen treffen – oft mit gravierenden Folgen für Alltag und Arbeit. Hier helfen Leistungen zur Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe, in deren Rahmen alle Phasen des Krankheitsverlaufs, individuelle Ressourcen und Teilhabebedarfe sowie vorhandene Bedürfnisse und Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Rehabilitation verzahnt frühzeitig medizinische, berufliche und soziale Aspekte und stimmt Behandlung, Therapie, Training, Schulung und Assistenzbedarfe aufeinander ab.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat das uneingeschränkte und selbstverständliche Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe klargestellt und fordert in Artikel 26 einen bedarfsgerechten Zugang und die Stärkung von Rehabilitationsdiensten und -programmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erreichen und zu bewahren. Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) den Stellenwert der Rehabilitation und Teilhabe für eine inklusive Gesellschaft unterstrichen.
Das Positionspapier wurde von der „Konferenz der Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer“ erstellt, in der sich auch die BAG WfbM engagiert. Herausgeber des Papiers sind neben der BAG WfbM unter anderem der AWO Bundesverband e. V., der Deutsche Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., der Deutsche Caritasverband e. V., die Diakonie Deutschland sowie das DRK-Generalsekretariat.
Das Positionspapier finden Sie hier.